Der Mensch sollte Herr über die Technik sein und nicht anders herum, heißt es so schön. Dem stimmt die Mehrheit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags anscheinend nicht zu. Fraktionsstimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP schlossen heute das Verfahren der Petition „Recht auf Reparatur“, in der auch eine Verpflichtung für Technik-Hersteller gefordert wurde, Ersatzteile für elektronische Geräte für zehn Jahre vorzuhalten.
Die Petenten argumentieren, dass der geplanten Obsoleszenz, also von Herstellern geplante Sollbruchstellen, mit der rechtlichen Durchsetzung verbesserter Reparaturmöglichkeiten für die VerbraucherInnen entgegengewirkt werden kann. Über die damit verbundene Erhöhung der Haltbarkeitsdauer von Geräten könnten im Sinne des Umweltschutzes dann Ressourcen eingespart werden. Dem hält der Petitionsausschuss entgegen:
In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird auf einen Bericht des Umweltbundesamtes zum Thema „Obsoleszenz“ hingewiesen. Demzufolge gebe es keine Belege für gezielt eingebaute Schwachstellen in Produkten seitens der Hersteller. Derartige geplante Obsoleszenzen hätten sich dem Bericht zufolge nicht als strukturelles Problem manifestieren lassen. Sie könnten daher auch „kein tauglicher Anknüpfungspunkt für gesetzgeberisches Handeln“ sein, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Geräteeigentümer müssen die Kontrolle haben
Abgesehen davon, dass der gleiche Bericht auch herausstellt, dass „der Anteil der Geräte, die bereits innerhalb der ersten fünf Jahre aufgrund eines Defektes getauscht werden, gestiegen ist“, würde mit dem „Recht auf Reparatur“ auch eine Stärkung der VerbraucherInnen-Rechte einhergehen. Wer ein elektronisches Gerät erwirbt, sollte das Recht haben, dieses selbstständig oder zumindest kostengünstig reparieren zu können. Fehlende Reparaturanleitungen und teure, exklusive Reparaturpartner der Hersteller unterbinden dies derzeit. Im Rahmen der „Bits & Bäume“-Konferenz wurden von den Organisatoren zuletzt elf politische Forderungen vorgebracht, die unter anderem eine Veränderung genau dieser Zustände verlangen. Explizite Handlungsempfehlungen: Die Garantiefristen ausweiten, Werkzeuge und Know-How für die Reparatur vom Hersteller verfügbar machen und Repair-Cafés fördern.
Bei vielen elektronischen Geräten, auf denen eine Software installiert ist, verkürzen außerdem zu schnell eingestellte Sicherheitsupdates die Lebensdauer. In vielen Fällen lässt sich auf den Geräten auch keine eigene Software installieren. Auch das stellt eine massive Beschneidung der Rechte von GerätebesitzerInnen dar. Der Chaos Computer Club (CCC) und die Free Software Foundation Europe (FSFE) rufen bereits seit Langem zu einer Eingrenzung der Digitalen Rechteverwaltung auf, über die die Nutzung und Verbreitung von digitalen Medien von den Herstellern kontrolliert wird. GeräteeigentümerInnen müssten die Kontrolle über die Technologie haben, fordern die Organisationen.
